emotional + verbunden
AGBs
§1 Wirkungsbereich
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Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle elektronisch, telefonisch, Brief oder E-Mail übermittelten Anmeldungen betreffen Veranstaltungen von >EmotionalVerbunden<. Der Auftraggeber erkennt diese Bedingungen gegenüber dem Coach mit seiner Anmeldung an.
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Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB’s werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihre Geltung wird ausdrücklich schriftlich vereinbart. Dem formularmässigen Hinweis auf Geschäftsbedingungen der Auftraggeber wird ausdrücklich widersprochen.
§2 Umfang der Leistungen
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Der Auftragnehmer/ Coach übernimmt bei offenen Kursen und Workshops die Planung, Durchführung und Begleitung.
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Bei Inhouse-Events sowie Coachings übernimmt der Coach die im Punkt 1 genannten Aufgaben.
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Der Auftragnehmer erbringt seine Coaching-Dienstleistungen auf der Grundlage der ihm von dem Klienten oder seinen Beauftragten zur Verfügung gestellten Daten und Informationen. Die Gewähr für deren sachliche Richtigkeit und Vollständigkeit liegt beim Klienten. Stellungnahmen und Empfehlungen bereiten lediglich die persönliche Entscheidung des Klienten vor. Sie können sie in keinem Fall ersetzen.
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Grundlage des Coachings ist das vorbereitende kostenlose Erstgespräch zwischen den beiden Parteien. Hierbei wird das Thema/der Grund für das Coaching vom Klienten benannt.
§3 Verantwortung des Coaches
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Der Coach wird dem Klienten die eingesetzten Methoden und Techniken zu jedem Zeitpunkt des Coachings erläutern und auf mögliche Risiken und Ergebnisse hinweisen.
Insbesondere sei darauf hingewiesen:
Coaching schafft eventuell neue relevante Beziehung im Leben des Klienten. Der Klient experimentiert häufig mit dem neuem Kontaktverhalten, die Umgebung gerät dadurch in einen Lernprozess. Dieser kann positive oder negative Auswirkungen haben. -
Alle Informationen werden vom Coach vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Sie dienen lediglich dem vereinbarten Coaching-Verhältnis. Die Informationsweitergabe an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung des Klienten.
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Über das Coaching wird vom Coach ein Protokoll geführt, um den Verlauf und den Fortschritt zu dokumentieren. (Dies dient dem Schutz beider Parteien. Der Klient hat auf Verlangen jederzeit Einsicht in dieses Protokoll.)
§4 Verantwortung des Klienten/ Auftraggeber
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Ein Coaching beruht auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen. Der Coach macht in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass Coaching ein freier, aktiver und selbstverantwortlicher Prozess ist und ein bestimmter Erfolg nicht garantiert werden kann. Der Coach steht dem Klienten als Prozessbegleiter und als Unterstützung bei eigenen Entscheidungen und Veränderungen zur Seite - die eigentliche Veränderungsarbeit wird vom Klienten geleistet.
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Der Klient sollte daher bereit und offen sein, sich mit sich selbst und seiner Situation auseinanderzusetzen und sich persönlich zu verändern. Der Klient ist für seine physische und psychische Gesundheit sowohl während der Sitzung als auch in der Phase zwischen den Terminen in vollem Umfang selbst verantwortlich. Sämtliche Maßnahmen, die der Klient aufgrund des Coachings durchführt, liegen in seinem eigenen Verantwortungsbereich.
§5 Vergütung, Zahlungsbedingungen
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Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Zahlung der vereinbarten Vergütung. Kommt der Auftraggeber seiner Zahlungspflicht nicht nach, kann der Auftragnehmer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.
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Mit der Anmeldung bzw. Buchung verpflichtet sich der Auftraggeber zur Zahlung laut Rechnung.
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Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Rechnungsbetrag binnen 5 Tagen nach einer Coaching-Sitzung in voller Höhe zu zahlen (ausser abweichende Zahlungsmodalitäten wie in Rechnung).
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Die Teilnahme an einem Online-Training, -Kurs oder -Workshop ist nur dann gewährleistet, wenn spätestens 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn der Rechnungsbetrag in voller Höhe auf dem Konto des Auftragnehmers eingegangen ist.
§6 Rücktritts- bzw. Kündigungsrecht des Auftraggebers
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Nach seiner Anmeldung kann der Auftraggeber ohne wichtigen Grund nicht von dem Vertrag zurücktreten. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (wird vom Coach individuell und persönlich als Solcher bewertet) ist der Auftraggeber verpflichtet, den Rücktritt unverzüglich nach Kenntniserlangung von den zum Rücktritt berechtigenden Umständen zu erklären. Erklärt der Auftraggeber berechtigterweise den Rücktritt vom Vertrag, erhält er geleistete Zahlungen mit Ausnahme der durch die Anmeldung ausgelösten vergeblichen Aufwendungen oder sonstiger Folgekosten (wie z.B. Stornierungskosten Dritter, Buchungen Hotel und Flug, usw.) erstattet.
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Ohne ordnungsgemässe Ausübung eines Rücktritts ist der Auftraggeber zur Zahlung des Rechnungsbetrages in voller Höhe auch dann verpflichtet, wenn er nicht zu der Veranstaltung erscheint. Ist die Vergütung bereits innerhalb der unter Ziffer 3 genannten Frist gezahlt, kann bei persönlicher Verhinderung des Auftraggebers ein Ersatzteilnehmer für die Veranstaltung gemeldet werden.
§7 Vertragliches Widerrufsrecht
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Neben dem unter §6 genannten Rücktritts- bzw. Kündigungsrecht aus wichtigem Grund wird dem Auftraggeber auch ein grundsätzlich kostenpflichtiges Widerrufsrecht eingeräumt.
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Der Widerruf bedarf zur seiner ordnungsgemäßen Ausübung der schriftlichen Form.
- Der Widerruf ist kostenfrei, wenn er spätestens bis 72 Stunden vor Veranstaltungsbeginn beim Auftragnehmer eingeht.
- Bei einem Widerruf bis 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn wird dem Auftraggeber eine Gebühr von fünfzig Prozent (50%) der vereinbarten Vergütung berechnet.
- Bei einem Widerruf von weniger als 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn wird dem Auftraggeber die vereinbarte Vergütung in voller Höhe berechnet. -
Der Auftragnehmer gewährt dem Auftraggeber eine einmalige Gelegenheit, das Seminar oder den Workshop zu einem anderen Termin wahrzunehmen. Eine erneute Stornierung oder Verschiebung ist danach nicht mehr möglich.
§8 Urheberrecht
Der Auftraggeber erhält an den vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Unterlagen, Konzepten und Manuskripten bzw. Kopiervorlagen im Rahmen einer Veranstaltung die Nutzungsrechte zugewiesen. Die Urheberrechte bleiben davon unberührt beim Auftragnehmer.
§9 Haftung des Auftragnehmers
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Bei Erkrankung durch den Auftragnehmer wird ein Ersatztermin vereinbart. Eine Rückzahlung der bereits getätigten Zahlungen ist hier nicht möglich.
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Sollte ein Ersatztermin nicht möglich sein, weil noch eine Erkrankung vorhanden ist, wird ein vergleichbarer Ersatzlehrtrainer das Seminar, Workshop oder die Coaching-Sitzung übernehmen.
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Sollte dies ebenfalls nicht möglich sein, verpflichtet sich der Auftragnehmer dazu, alle bereits getätigten Zahlungen an den Auftraggeber zurückzubezahlen.
§10 Haftung des Auftraggebers
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Kommt der Auftraggeber seiner Zahlungspflicht oder seiner Verpflichtung zur rechtzeitigen Zahlung des Rechnungsbetrages gemäß § 3 nicht nach, kann der Auftragnehmer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.
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Der Auftragnehmer ist berechtigt, von dem Auftraggeber im Verzugsfalle neben dem pauschalierten Schadensersatzanspruch auch die Kosten der Rechtsverfolgung (z.B. Rechtsanwaltskosten) als Verzugsschaden zu verlangen.
§11 Abgrenzung zu Therapie oder sonstigen Heilbehandlungen
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Das Coaching oder die Inhalte der Website ersetzen keine Psychotherapie oder Heilbehandlung.
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Das Coaching setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus.
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Bei Beschwerden mit Krankheitswert ist der Klient aufgefordert, sich in ärztliche Behandlung zu begeben.
§12 Schlussbestimmungen
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Als Erfüllungsort und Gerichtstand wird, soweit rechtlich zulässig, der Ort des Firmensitzes des Coaches vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Coachs, die der Klient zur Kenntnis genommen und akzeptiert hat.
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Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollten sich in dem Vertrag Lücken herausstellen, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
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Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung eventueller Lücken soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragspartner nach dem Sinn des Vertrages gewollt haben.